BEMA-Abrechnung fuer Zahnaerzte: Ziffern, Punktwerte und Tipps
Was ist der BEMA?
Der Bewertungsmassstab fuer zahnaerztliche Leistungen (BEMA) ist das Verguetungssystem fuer die vertragszahnaerztliche Versorgung gesetzlich Versicherter. Er wird vom Bewertungsausschuss fuer die zahnaerztlichen Leistungen beschlossen und regelt, welche Leistungen Vertragszahnaerzte gegenueber Kassenpatienten erbringen und abrechnen duerfen.
Im Gegensatz zur Gebuehrenordnung fuer Zahnaerzte (GOZ), die fuer Privatpatienten gilt, basiert der BEMA auf einem Punktwertsystem. Jeder Leistung ist eine bestimmte Punktzahl zugeordnet. Der Wert eines Punktes wird jaehrlich zwischen der Kassenzahnaerztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Der aktuelle Punktwert betraegt 1,2878 Euro.
Docviant unterstuetzt die Abrechnung aller 285 BEMA-Ziffern und hilft dabei, die korrekte Zuordnung im Praxisalltag sicherzustellen. Die KI-gestuetzte Abrechnungsoptimierung prueft Ihre Dokumentation automatisch auf abrechnungsrelevante Leistungen.
BEMA und GOZ: Der wesentliche Unterschied
Waehrend der BEMA die Regelversorgung fuer gesetzlich Versicherte abbildet, deckt die GOZ das gesamte Spektrum zahnaerztlicher Leistungen ab und gilt fuer Privatpatienten. In der Praxis fuehrt das zu einer Zweiteilung: Kassenpatienten werden nach BEMA abgerechnet, Privatpatienten nach GOZ.
Doch auch bei Kassenpatienten kommt die GOZ ins Spiel, naemlich dann, wenn ein Patient eine Leistung wuenscht, die ueber die Kassenleistung hinausgeht. In diesen Faellen greift die sogenannte Mehrkostenvereinbarung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel GOZ-Abrechnung optimieren: 5 haeufig vergessene Ziffern.
Aufbau und Systematik des BEMA
Der BEMA gliedert sich in mehrere Leistungsbereiche, die den typischen Behandlungsfeldern der Zahnmedizin entsprechen.
Konservierende und chirurgische Leistungen (BEMA Teil 1)
Dieser Bereich umfasst die haeufigsten Leistungen im Praxisalltag: Fuellungen, Extraktionen, Wurzelkanalbehandlungen und chirurgische Eingriffe. Die wichtigsten Ziffern, die jeder Zahnarzt sicher kennen sollte, sind hier angesiedelt.
**Ziffer 01 (Eingehende Untersuchung)** mit 15 Punkten bildet den Einstieg in nahezu jede Behandlung. Sie umfasst die klinische Untersuchung der Zaehne, des Parodontiums und der Mundschleimhaut. Pro Halbjahr ist die Abrechnung einmal moeglich.
**Ziffer 13a-d (Fuellungen)** gehoert zu den meistabgerechneten BEMA-Positionen. Die Punktzahl richtet sich nach der Flaeche der Fuellung: einflächig (13a) bis vierflächig und mehr (13d). Zu beachten ist, dass der BEMA grundsaetzlich Amalgamfuellungen als Regelversorgung vorsieht. Wuenscht der Patient eine Kompositfuellung im Seitenzahnbereich, ist eine Mehrkostenvereinbarung erforderlich.
**Ziffer Ä1 (Extraktion)** mit 13 Punkten und Ziffer Ä2 (Extraktion mit Wurzeltrennung) mit 25 Punkten decken die chirurgischen Standardleistungen ab. Begleitende Leistungen wie Anästhesie (Ziffer 40-43) und Naht (Ziffer Ä3) sind separat abrechnungsfaehig.
Parodontalbehandlung (BEMA Teil 4)
Die systematische Parodontalbehandlung nach BEMA umfasst die Ziffern 4, 105, 107, 108, 111 und weitere. Die PAR-Richtlinie von 2021 hat das Leistungsspektrum erweitert und die Nachsorge (UPT) als festen Bestandteil verankert.
**Ziffer 4 (Parodontaler Screening-Index)** mit 6 Punkten dient als Screening zur Erkennung parodontaler Erkrankungen und ist einmal im Kalenderjahr abrechnungsfaehig.
**Ziffern 107/108 (Geschlossene PAR-Therapie)** werden je behandeltem Zahn abgerechnet und bilden den Kern der Parodontalbehandlung. Die Genehmigung durch die Krankenkasse ist Voraussetzung.
Prothetische Leistungen (BEMA Teil 2)
Die prothetische Versorgung nach BEMA umfasst die Regelversorgung mit Kronen, Bruecken und herausnehmbarem Zahnersatz. Das Festzuschusssystem gibt fuer jeden Befund einen definierten Zuschuss vor, unabhaengig davon, ob der Patient die Regelversorgung oder eine hochwertigere Alternative waehlt.
Der Punktwert: Wie sich das Honorar berechnet
Die Berechnung des Honorars im BEMA-System ist denkbar einfach: Punktzahl der Leistung multipliziert mit dem aktuellen Punktwert ergibt das Honorar.
Rechenbeispiel
Die Ziffer 01 (Eingehende Untersuchung) hat 15 Punkte. Bei einem Punktwert von 1,2878 Euro ergibt sich ein Honorar von 19,32 Euro. Eine dreiflächige Fuellung (Ziffer 13c) mit 35 Punkten bringt 45,07 Euro. Eine geschlossene PAR-Therapie (Ziffer 107) mit 9 Punkten pro Zahn ergibt 11,59 Euro je Zahn.
Punktwertentwicklung
Der Punktwert wird regelmaessig angepasst und ist in den letzten Jahren moderat gestiegen. Dennoch bleibt die BEMA-Verguetung hinter der GOZ-Verguetung zurueck, was die Diskussion um eine Reform des zahnaerztlichen Verguetungssystems anhaelt.
Mehrkostenvereinbarung: Wann GOZ bei Kassenpatienten gilt
In bestimmten Situationen duerfen Zahnaerzte auch bei Kassenpatienten nach GOZ abrechnen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Patient eine Leistung wuenscht, die ueber die Regelversorgung hinausgeht. Die haeufigsten Faelle sind:
Kompositfuellung statt Amalgam im Seitenzahnbereich
Der BEMA sieht im Seitenzahnbereich grundsaetzlich Amalgamfuellungen vor. Wuenscht der Patient eine zahnfarbene Kompositfuellung, traegt die Kasse den Anteil der Amalgamfuellung und der Patient zahlt die Differenz nach GOZ. Hierzu ist eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung vor Behandlungsbeginn zwingend erforderlich.
Gleichartige und andersartige Versorgung beim Zahnersatz
Beim Zahnersatz unterscheidet man zwischen Regelversorgung, gleichartiger und andersartiger Versorgung. Bei gleichartiger Versorgung erhaelt der Patient den Festzuschuss und zahlt die Mehrkosten nach GOZ. Bei andersartiger Versorgung wird die gesamte Leistung nach GOZ berechnet, wobei der Festzuschuss angerechnet wird.
Haeufige Fehler in der BEMA-Abrechnung
Begleitende Leistungen vergessen
Bei chirurgischen Eingriffen werden regelmaessig Begleitleistungen nicht abgerechnet: Anaesthesie, Naht, Roentgenaufnahmen oder die postoperative Behandlung. Jede dieser Leistungen ist separat abrechnungsfaehig.
Falsche Flaechenangabe bei Fuellungen
Die Punktzahl und damit das Honorar richten sich nach der Anzahl der gefuellten Flaechen. Eine ungenaue Dokumentation fuehrt zu einer zu niedrigen Abrechnung. Dokumentieren Sie jede versorgte Flaeche praezise.
Fristen und Frequenzregelungen missachten
Viele BEMA-Leistungen unterliegen Frequenzregelungen. Die Ziffer 01 ist halbjährlich abrechnungsfaehig, der PSI jaehrlich. Nicht beachtete Fristen fuehren zu Rueckforderungen durch die Krankenkassen.
KI-gestuetzte Abrechnungsunterstuetzung
Die korrekte BEMA-Abrechnung erfordert die Kenntnis zahlreicher Regelungen, Ausschlussbestimmungen und Frequenzvorgaben. Der Docviant KI-Scribe unterstuetzt Zahnaerzte dabei, indem er die Behandlungsdokumentation automatisch auf abrechnungsrelevante Leistungen prueft und fehlende Ziffern vorschlaegt. So wird sichergestellt, dass alle erbrachten Leistungen vollstaendig dokumentiert und abgerechnet werden.
Fazit
Der BEMA bildet das Fundament der zahnaerztlichen Kassenabrechnng. Die Kenntnis der relevanten Ziffern, des Punktwertsystems und der Mehrkostenregelungen ist fuer jede Zahnarztpraxis wirtschaftlich unerlässlich. Wer die 285 BEMA-Ziffern sicher beherrscht und die Dokumentation konsequent fuehrt, stellt die vollstaendige Abrechnung aller erbrachten Leistungen sicher und vermeidet Beanstandungen durch die Krankenkassen.
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